KI-Schulung Pflicht: was Artikel 4 KI-Verordnung wirklich verlangt
Ja, es gibt eine Pflicht. Artikel 4 der KI-Verordnung (KI-VO, auch EU AI Act) verlangt seit dem 2. Februar 2025 von Anbietern und Betreibern, dass ihr Personal über hinreichende KI-Kompetenz verfügt. Ein Zertifikat schreibt die Verordnung nicht vor, einen Stundenumfang auch nicht – und im Bußgeldkatalog des Artikels 99 kommt Artikel 4 nicht vor. Neu ist etwas anderes.
Stand: 18. August 2026.

Was sich am 2. August 2026 geändert hat
Seit dem 2. August 2026 hat Deutschland eine zuständige Behörde. Die Bundesnetzagentur ist mit dem KI-Marktüberwachungs-und-Innovationsförderungs-Gesetz (KI-MIG) zentrale Marktüberwachungsbehörde sowie nationale Kontakt- und Beschwerdestelle für die KI-Verordnung geworden. Sie darf seither Unterlagen anfordern, KI-Systeme prüfen und Abhilfe verlangen.
Damit verschiebt sich die Frage. Bis dahin war „muss ich schulen?” eine Frage nach dem Bußgeld – und die Antwort blieb unbefriedigend, weil es für Artikel 4 keines gibt. Jetzt lautet die praktische Frage: Was zeigen Sie vor, wenn jemand fragt? Eine Aufforderung, Unterlagen einzureichen, ist kein Bußgeldbescheid. Aber sie kommt zuerst.
Was die Pflicht tatsächlich sagt
Artikel 4 KI-VO verpflichtet Anbieter und Betreiber von KI-Systemen, Maßnahmen zu ergreifen, die die KI-Kompetenz ihres Personals und anderer in ihrem Auftrag handelnden Personen fördern. Der Maßstab ist relativ: Er richtet sich nach dem technischen Wissen der Betroffenen, dem Kontext des Einsatzes und den Personen, auf die das System wirkt.
Bis zum 27. Juli 2026 war das eine schärfere Pflicht: Die Verordnung verlangte, ein hinreichendes Kompetenzniveau „sicherzustellen” – eine Ergebnispflicht. Der Digital Omnibus on AI hat den Wortlaut seither zu einer Förderpflicht abgeschwächt: Anbieter und Betreiber müssen Maßnahmen ergreifen, die die Entwicklung von KI-Kompetenz „unterstützen”, nicht mehr ein bestimmtes Niveau garantieren. Die Pflicht als solche bleibt bestehen. Details zur Gesetzesänderung im Lexikonartikel KI-Kompetenz.
Diese Relativität ist keine Schwäche der Norm, sondern ihr Kern. Wer ChatGPT für Textentwürfe nutzt, braucht anderes Wissen als wer ein Bewerbungs-Screening betreibt. Die Verordnung schreibt deshalb kein Curriculum vor – sie verlangt, dass Sie eines haben, das zu Ihrem Einsatz passt.
Wer ist betroffen?
| Rolle | Wer das ist | Typischer Fall im Mittelstand |
|---|---|---|
| Anbieter | entwickelt ein KI-System oder bringt es unter eigenem Namen in Verkehr | eigenes Chat-Werkzeug auf der Website |
| Betreiber | nutzt ein KI-System unter eigener Verantwortung | Steuerbüro sortiert Belege mit einem KI-Werkzeug vor |
| Beauftragte Personen | arbeiten im Auftrag mit dem System | Freelancer:innen, Agentur, Dienstleister |
„Betreiber” ist weit gefasst und meint nicht den Hersteller. Praktisch heißt das: Fast jedes Unternehmen, das KI im Arbeitsalltag einsetzt, fällt unter Artikel 4 – auch ohne eigene Entwicklung. Alle Fristen und Regelungsschichten stehen im Lexikonartikel zum EU AI Act.
Was die Pflicht nicht sagt
Hier wird am meisten übertrieben, und hier lohnt das Nachfragen bei jedem Anbieter.
Die Verordnung verlangt kein Zertifikat und keine Prüfung. Sie nennt keine Mindeststundenzahl. Sie schreibt keinen externen Anbieter vor – eine interne Schulung genügt, wenn sie inhaltlich trägt. Einen „KI-Führerschein” gibt es als Pflicht nicht; das ist ein Produktname, keine Rechtskategorie. Und sie verknüpft Artikel 4 nicht mit einem eigenen Bußgeld.
Der Bußgeldkatalog in Artikel 99 KI-VO staffelt nach Verstoßtyp: bis zu 35 Millionen Euro oder 7 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes für verbotene Praktiken nach Artikel 5, bis zu 15 Millionen Euro oder 3 Prozent für Verstöße gegen Hochrisiko- und GPAI-Pflichten, bis zu 7,5 Millionen Euro oder 1 Prozent für falsche Angaben. Artikel 4 steht in keiner dieser Kategorien.
Wenn Ihnen also jemand eine Schulung mit „bis zu 35 Millionen Euro Bußgeld” verkauft, verkauft er Ihnen die Sanktion für verbotene Praktiken. Das ist ein anderer Sachverhalt.
Warum Sie es dennoch tun sollten
Der Rechtsgrund ist der schwächste von vier Gründen – und wurde durch den Digital Omnibus im Juli 2026 noch schwächer. Die anderen drei bleiben unverändert stark.
Nachweis gegenüber der Aufsicht. Seit dem 2. August 2026 kann die Bundesnetzagentur Unterlagen verlangen. Wer dann eine dokumentierte Schulung vorlegt, ist fertig; wer nichts hat, beginnt eine Korrespondenz.
Beweislast im Streitfall. Wenn ein KI-Einsatz Schaden anrichtet, wird gefragt, ob die handelnden Personen wussten, was sie taten. Eine dokumentierte Schulung ist Ihr Nachweis organisierter Sorgfalt – unabhängig davon, ob Artikel 4 sanktioniert ist.
Ausschreibungen und Lieferketten. Größere Auftraggeber fragen KI-Kompetenz im Lieferantenfragebogen ab. Wer dort nichts vorzeigt, fällt vor der inhaltlichen Prüfung heraus.
Die Fehler, die tatsächlich Geld kosten. Mitarbeitende, die nicht wissen, dass ein Sprachmodell überzeugend Falsches produziert, veröffentlichen irgendwann etwas Falsches – siehe Halluzination. Und wer nicht weiß, dass sich Anweisungen in eingespeiste Dokumente schmuggeln lassen, baut ein Leck – siehe Prompt Injection.
Diese drei letzten Gründe funktionieren ohne jede Verordnung. Artikel 4 ist der Anlass, nicht der Zweck.

Was eine tragfähige KI-Schulung enthält
Vier Blöcke, die den Einsatzkontext des Unternehmens verwenden statt allgemeiner Beispiele:
- Funktionsweise – was ein Sprachmodell tut und woran es scheitert, so weit, dass Mitarbeitende die Grenze erkennen.
- Rechtslage im eigenen Einsatzbild – welche Rolle das Unternehmen hat, welche Pflichten folgen, was verboten ist.
- Umgang mit Daten – was in ein Werkzeug eingegeben werden darf und was nicht, und warum.
- Konkrete Fehlerbilder – geübt an echten Fällen aus der eigenen Arbeit.

Dokumentiert wird Teilnahme, Datum, Inhalt. Das ist der Nachweis, den Sie später brauchen.
Mein Angebot
Ich schule Selbstständige und kleine bis mittlere Unternehmen zur KI-Kompetenz nach Artikel 4 – im Einsatzbild des jeweiligen Betriebs statt an allgemeinen Beispielen, mit Nachweis über Inhalt und Teilnahme.
Was KI-Kompetenz inhaltlich umfasst, steht auf der Seite KI-Kompetenz. Wenn die Schulungspflicht nur ein Teil Ihrer Frage ist und Sie den KI-Einsatz im Betrieb insgesamt sortieren wollen: KI-Beratung für den Mittelstand. Wenn Sie dagegen zuerst an sich selbst denken – Ihre Entscheidungen, Ihr Verständnis, Ihre Werkzeuge: KI für Führungskräfte.
Zuerst die Rolle klären
Wenn Sie noch nicht wissen, ob Ihr Unternehmen Anbieter, Betreiber oder beides ist, klären wir das vor allem anderen.
Was danach passiert: Sie schreiben mir in zwei Sätzen, welche KI-Werkzeuge im Einsatz sind. Ich antworte mit der Rolleneinordnung und dem daraus folgenden Schulungsbedarf. Das kostet nichts und verpflichtet zu nichts. Nötig sind nur diese Angaben und eine E-Mail-Adresse.
Häufige Fragen
Wer muss eine KI-Schulung machen? Personal und Personen, die im Auftrag des Unternehmens KI-Systeme betreiben oder nutzen – also auch Freelancer:innen und Dienstleister, nicht nur Angestellte.
Seit wann gilt die KI-Kompetenzpflicht? Seit dem 2. Februar 2025. Artikel 4 KI-VO gehört zu den Bestimmungen, die als erste anwendbar wurden, zusammen mit den Verboten nach Artikel 5.
Gibt es Strafen, wenn die Schulungspflicht nicht umgesetzt wird? Kein eigenes Bußgeld: Artikel 4 ist im Sanktionskatalog des Artikels 99 nicht aufgeführt. Seit dem 2. August 2026 kann die Bundesnetzagentur als zuständige Marktüberwachungsbehörde jedoch Unterlagen anfordern und Abhilfe verlangen.
Ist ein KI-Zertifikat verpflichtend? Nein. Die Verordnung fordert kein Zertifikat und keinen „KI-Führerschein”. Ein Nachweis über Teilnahme, Datum und Inhalt erfüllt den Zweck.
Genügt eine interne Schulung? Ja. Die KI-VO schreibt keinen externen Anbieter vor. Entscheidend ist, dass Inhalt und Umfang zum Einsatz passen und dass die Durchführung dokumentiert ist.
Wer das schreibt
Nils Brauer, Texter und KI-Berater aus Düsseldorf, seit über zwanzig Jahren im Texthandwerk. Herausgeber des Lexikons der schönen neuen Welt, eines deutschsprachigen Nachschlagewerks zur KI-Landschaft, und Autor von „Der Text, der nicht nach KI klingt”. Keine Rechtsberatung: Dieser Text erklärt die Rechtslage, ersetzt aber im Einzelfall keine anwaltliche Prüfung. Impressum und Kontakt