KI-Kompetenz sind nach Artikel 3 Nummer 56 der KI-Verordnung die Fähigkeiten, Kenntnisse und das Verständnis, die es Anbietern, Betreibern und betroffenen Personen ermöglichen, KI-Systeme sachkundig einzusetzen und sich der Chancen, Risiken und möglichen Schäden bewusst zu werden.
Konkretisiert wird die Definition in Artikel 4 – der einzigen Pflicht der Verordnung, die unabhängig von der Risikoklasse für praktisch jedes KI-System gilt, und eine der ersten Bestimmungen überhaupt, die anwendbar wurde.
Zusammenfassung
Während die meisten Pflichten der Verordnung an eine Risikoklasse anknüpfen – verbotene Praktiken, Hochrisiko-Pflichten, Transparenzpflichten für begrenztes Risiko –, gilt die KI-Kompetenzpflicht horizontal: für Anbieter und Betreiber gleichermaßen, unabhängig davon, welche Art von KI-System sie einsetzen. Sie trat bereits am 2. Februar 2025 in Kraft, deutlich vor den meisten anderen Bestimmungen.
Nach Erwägungsgrund 20 soll KI-Kompetenz Anbieter, Betreiber und betroffene Personen befähigen, fundierte Entscheidungen im Umgang mit KI-Systemen zu treffen – zum Schutz von Grundrechten, Gesundheit und Sicherheit, und zur Ermöglichung demokratischer Kontrolle. Angesprochen sind damit ausdrücklich drei Gruppen mit unterschiedlichem Blickwinkel: wer KI-Systeme entwickelt, wer sie einsetzt, und wer von ihnen betroffen ist.
Was die Pflicht verlangt – und was nicht
Artikel 4 verpflichtet Anbieter und Betreiber, Maßnahmen zu ergreifen, damit ihr Personal und andere in ihrem Auftrag handelnde Personen über ein hinreichendes Maß an KI-Kompetenz verfügen. Der Maßstab berücksichtigt technisches Wissen, Erfahrung, Ausbildung der betroffenen Personen sowie den Einsatzkontext des Systems und die Personen, auf die es wirkt.
Kein Zertifikat, keine Mindeststundenzahl, kein vorgeschriebenes Curriculum: Die Verordnung selbst legt kein festes Format fest. Das AI Office der EU-Kommission hielt am 20. Februar 2025 ein Webinar zu Artikel 4 ab und führt seither ein „Living Repository” mit Fragen und Praxisbeispielen. Kernaussage: Das „hinreichende Maß” wird fallweise bemessen, gilt für Personal und Auftragnehmer unabhängig von der Hierarchieebene, und eine Dokumentation der ergriffenen Maßnahmen wird empfohlen, ohne verpflichtend zu sein. Als Referenzrahmen wird wiederholt DigComp genannt, der Digitalkompetenzrahmen der EU.
Abschwächung durch den Digital Omnibus
Am 27. Juli 2026 trat der Digital Omnibus on AI in Kraft und veränderte den Wortlaut von Artikel 4 spürbar: Aus der ursprünglichen Ergebnispflicht – Anbieter und Betreiber sollten „nach besten Kräften” ein hinreichendes Kompetenzniveau „sicherstellen” – wurde eine Förderpflicht, Maßnahmen zu ergreifen, die die Entwicklung von KI-Kompetenz „unterstützen”. Die Pflicht als solche bleibt bestehen, verlangt aber kein garantiertes individuelles Kompetenzniveau mehr, sondern einen pragmatischen Unterstützungsansatz. Ein KI-Gremium soll dazu Empfehlungen erarbeiten.
Marktlage
Eine Bitkom-Erhebung unter über 600 Unternehmen ab 20 Beschäftigten fand im Sommer 2025, dass erst rund ein Fünftel der Erwerbstätigen von ihrem Arbeitgeber zu KI geschult worden war. Sekundärquellen berichten davon abweichende Zahlen zum Anteil der Unternehmen ganz ohne Schulungsangebot – vor einer Übernahme dieser Werte lohnt der Blick in die Bitkom-Originalstudie, da einzelne Berichte hier deutlich divergieren.
Kontroversen und Kritik
Kritisiert wird vor allem das Fehlen eines eigenen Bußgeldtatbestands: Artikel 4 taucht im Sanktionskatalog des Artikels 99 nicht auf. Aufsichtsbehörden können ein unzureichendes Kompetenzniveau aber als erschwerenden Umstand werten, wenn ein anderer Verstoß vorliegt. Befürworter sehen in der offenen Formulierung einen pragmatischen Ansatz, der Zertifikats-Bürokratie vermeidet; Kritiker halten „hinreichend” für zu unbestimmt, um verlässlich Rechtssicherheit zu schaffen. International gibt es wenige direkt vergleichbare Pflichten – China verpflichtet Anbieter generativer KI-Dienste zu einer Form von KI-Kompetenz, staatlich-zentral gesteuert und primär auf Kennzeichnung und Inhaltsauthentizität bezogen, ein anderer Ansatz als die unternehmensbezogene EU-Pflicht.
Verwandte Begriffe
- KI-Schulungspflicht – die praktische Umsetzung dieser Pflicht für Unternehmen
- Betreiber und Anbieter – beide gemeinsam von Artikel 4 adressiert
- EU AI Act – die Verordnung, deren Artikel 3 und 4 diese Pflicht festlegen
- Begriffsbestimmungen der KI-Verordnung – alle 68 Legaldefinitionen im Überblick
Quellenangaben
- Europäisches Parlament und Rat, 2024. Verordnung (EU) 2024/1689 zur Festlegung harmonisierter Vorschriften für künstliche Intelligenz, Artikel 3 Nummer 52, Artikel 5 Absatz 1 Buchstabe d, Artikel 6 Absatz 3, Artikel 26 Absatz 11, Anhang III, Erwägungsgrund 26. Amtsblatt der Europäischen Union, 12. Juli 2024.
- Europäische Kommission, 2026. Digital Omnibus on Artificial Intelligence. In Kraft seit 27. Juli 2026.
- Bundesnetzagentur, 2025. Hinweispapier KI-Kompetenzen nach Artikel 4 KI-Verordnung. Juni 2025.
- Bitkom e. V., 2025. Ein Fünftel wurde im Job zu KI geschult. Presseinformation, 2025.