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Digitaler Omnibus

Der Digitale Omnibus ist ein am 19. November 2025 von der Europäischen Kommission vorgelegtes Gesetzespaket, das mehrere zentrale EU-Digitalgesetze gleichzeitig vereinfacht und harmonisiert, darunter den EU AI Act, die Datenschutz-Grundverordnung und weitere Regelwerke.

Zusammenfassung

Der Digitale Omnibus reagiert auf einen 2024 veröffentlichten Bericht zur Wettbewerbsfähigkeit der EU, der die bestehenden Digitalgesetze als zu fragmentiert, komplex und belastend für Unternehmen einstufte. Statt einzelne Regelwerke isoliert zu novellieren, bündelt das Paket gezielte Änderungen an DSGVO, ePrivacy-Richtlinie, Datengesetz, KI-Verordnung, NIS2 und DORA in einem gemeinsamen Gesetzgebungsverfahren.

Begriffsgeschichte

Die Kommission legte am selben Tag zwei getrennte Vorschläge vor: eine allgemeine Digital-Omnibus-Verordnung sowie einen eigenständigen Digital-Omnibus-Vorschlag speziell zur KI-Verordnung, intern auch als Omnibus VII bezeichnet. Vorausgegangen war unter anderem ein Anfang Juli 2025 von 44 europäischen Vorstandsvorsitzenden unterzeichneter offener Brief, der eine zweijährige Verschiebung des AI-Act-Inkrafttretens forderte (Financial Times 2025).

Das Europäische Parlament billigte den KI-spezifischen Teil am 16. Juni 2026, der Rat der Europäischen Union nahm ihn am 29. Juni 2026 endgültig an. Als Verordnung (EU) 2026/1744 trat er schließlich am 27. Juli 2026 in Kraft, drei Tage nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union.

Methodische Grundlagen

Die Änderungen am AI Act reagieren auf praktische Umsetzungsschwierigkeiten, die seit dessen Inkrafttreten sichtbar geworden waren: Verzögerungen bei der Benennung nationaler zuständiger Behörden, fehlende harmonisierte Normen sowie unzureichende Orientierungshilfen für Hochrisiko-Systeme.

Konkret verschob der Digitale Omnibus die Compliance-Fristen für Hochrisiko-KI-Systeme vom ursprünglich vorgesehenen 2. August 2026 auf den 2. Dezember 2027 beziehungsweise den 2. August 2028, je nach Systemkategorie.

Bei der DSGVO erlaubt der Digitale Omnibus unter bestimmten Schutzauflagen erstmals die inzidentelle Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten – etwa Gesundheitsdaten – für das Training von KI-Modellen sowie eine breitere Nutzung solcher Daten zur Erkennung und Korrektur algorithmischer Verzerrungen.

Anwendungsfelder

Für Unternehmen, die dem AI Act unterliegen, soll das Paket vor allem Rechtssicherheit bei der Konformitätsbewertung schaffen und den Übergang zu harmonisierten technischen Normen erleichtern. Die DSGVO-Änderungen betreffen gezielt jene Anbieter, die für Governance, Risk & Compliance-Zwecke oder zur Fairness-Prüfung ihrer Modelle auf sensible Datenkategorien angewiesen sind.

Kontroversen und Kritik

Datenschutzorganisationen kritisierten die gelockerten Regeln zur Verarbeitung besonderer Datenkategorien als Aufweichung zentraler DSGVO-Schutzstandards zugunsten der KI-Industrie, während Wirtschaftsverbände die Vereinfachung als überfällige Entlastung begrüßten.

Umstritten blieb zudem, ob die gebündelte Novellierung mehrerer Gesetze gleichzeitig die demokratische Kontrolle einzelner Änderungen im Gesetzgebungsverfahren erschwert, da Abgeordnete über ein Gesamtpaket statt über Einzelmaßnahmen abstimmen mussten.

Verwandte Begriffe

Quellenangaben

  1. Europäische Kommission, 2025. Digital Omnibus Package. Vorschlag vom 19. November 2025.
  2. Europäisches Parlament und Rat der Europäischen Union, 2026. Verordnung (EU) 2026/1744. Amtsblatt der Europäischen Union, in Kraft getreten am 27. Juli 2026.
  3. Financial Times, 2025. European CEOs Urge Brussels to Halt Landmark AI Act. ft.com, 3. Juli 2025.

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