Die Produkthaftungsrichtlinie (EU) 2024/2853 ist die reformierte EU-Produkthaftungsrichtlinie, die Software und Künstliche-Intelligenz-Systeme erstmals ausdrücklich als „Produkte” im Sinne des Haftungsrechts erfasst. Sie trat am 8. Dezember 2024 in Kraft und muss von den Mitgliedstaaten bis zum 9. Dezember 2026 in nationales Recht umgesetzt werden.
Abgrenzung
EU AI Act – regelt die Konformität und Marktzulassung von KI-Systemen im Voraus (ex ante); die Produkthaftungsrichtlinie greift nachträglich (ex post), wenn trotz Konformität ein Schaden eingetreten ist.
Zusammenfassung
Die Richtlinie ersetzt die alte EU-Produkthaftungsrichtlinie von 1985, die für rein digitale Güter wie Software nicht konzipiert war. Der Produktbegriff wird ausdrücklich auf „alle Arten von Software, einschließlich Anwendungen und KI-Systeme sowie Software-Updates und -Upgrades” ausgeweitet – neben klassischen beweglichen Sachen auch auf Elektrizität und digitale Konstruktionsunterlagen.
Methodische Grundlagen
Die Haftung ist verschuldensunabhängig: Geschädigte müssen nur den Produktfehler und den ursächlichen Zusammenhang mit dem Schaden nachweisen, nicht ein Verschulden der Herstellerin. Zwei Neuerungen erleichtern das zusätzlich.
Erstens eine Offenlegungspflicht: Unternehmen müssen auf gerichtliche Anordnung hin relevante Beweismittel offenlegen. Zweitens eine Vermutungsregel: Steht ein Produktfehler fest und ist die eingetretene Verletzung eine typische Folge eines solchen Fehlers, wird der Kausalzusammenhang vermutet, ohne dass die geschädigte Person ihn im Einzelnen beweisen muss.
Ausdrücklich erfasst ist auch die Haftung für Fehler, die erst durch fortlaufendes Lernen eines KI-Systems nach Inverkehrbringen entstehen – etwa wenn ein zunächst fehlerfreies System sich durch Weiterlernen im Betrieb zu einem fehlerhaften entwickelt.
Anwendungsfelder
Die Richtlinie gilt für Produkte, die ab dem 9. Dezember 2026 in Verkehr gebracht oder in Betrieb genommen werden; für davor in Verkehr gebrachte Produkte bleibt das bisherige Regime maßgeblich. Praktisch betrifft das autonome Systeme wie selbstfahrende Fahrzeuge ebenso wie KI-gestützte medizinische Diagnosesoftware oder generative Anwendungen, deren fehlerhafter Output zu einem Schaden führt.
Kontroversen und Kritik
Unternehmensverbände befürchten eine erhebliche Ausweitung des Haftungsrisikos gerade für Anbieter komplexer, sich weiterentwickelnder KI-Systeme, deren Fehlerursache im Einzelfall technisch schwer zuzuordnen ist. Verbraucherschutzorganisationen begrüßen dagegen die Beweiserleichterungen als notwendigen Ausgleich dafür, dass Geschädigte die internen Abläufe eines KI-Systems typischerweise nicht nachvollziehen können.
Stand 2025/2026
Die nationale Umsetzung ist in mehreren Mitgliedstaaten noch nicht abgeschlossen. In Deutschland lag Stand September 2025 ein Referentenentwurf zur Reform des Produkthaftungsgesetzes vor; das endgültige Gesetz war Anfang 2026 noch ausstehend, muss aber vor dem 9. Dezember 2026 in Kraft treten.
Verwandte Begriffe
- EU AI Act – regelt die Marktzulassung und Konformität im Voraus, ergänzt die nachträgliche Haftung dieser Richtlinie
- Hochrisiko-KI-System – für diese Systeme trifft ein Fehlerfall Anbieter und Betreiber besonders hart
- Betreiber (KI-VO) – parallele Pflichtenkategorie im EU-AI-Act-Regime, hier um eine zivilrechtliche Haftungsebene ergänzt
- AI Liability Directive – die verwandte, aber 2025 zurückgezogene Richtlinie zur allgemeinen zivilrechtlichen KI-Haftung
Quellenangaben
- Europäisches Parlament und Rat der Europäischen Union, 2024. Richtlinie (EU) 2024/2853 über die Haftung für fehlerhafte Produkte. Amtsblatt der Europäischen Union, L 2024/2853, veröffentlicht 8. Dezember 2024.
- IBF Solutions, 2025/2026. News zur EU-Produkthaftungsrichtlinie 2024/2853. ibf-solutions.com.
- SBS Legal, 2025/2026. Neue EU-Produkthaftungsrichtlinie für KI und digitale Produkte. sbs-legal.de.