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AI Liability Directive

Die AI Liability Directive war ein im September 2022 von der Europäischen Kommission vorgelegter Richtlinienvorschlag zur Anpassung des außervertraglichen Zivilhaftungsrechts an KI-Systeme. Die Kommission zog den Vorschlag im Februar 2025 mangels absehbarer Einigung zwischen den Mitgliedstaaten zurück.

Abgrenzung

Produkthaftungsrichtlinie (EU) 2024/2853 – regelt, anders als die zurückgezogene AI Liability Directive, ausschließlich die verschuldensunabhängige Haftung für fehlerhafte Produkte einschließlich Software; sie wurde nicht zurückgezogen und gilt ab Dezember 2026.

Zusammenfassung

Der Vorschlag zielte darauf, die strukturelle Beweisnot von Geschädigten bei KI-bedingten Schäden auszugleichen: Wer nachweisen musste, dass ein intransparentes KI-System für einen Schaden ursächlich war, stand vor besonderen Hürden gegenüber klassischen Haftungsfällen.

Die Richtlinie sah dafür eine widerlegbare Vermutung der Kausalität vor, wenn ein Verstoß gegen Sorgfaltspflichten und ein hinreichender Zusammenhang zum Schaden dargelegt werden konnten.

Begriffsgeschichte

Die Kommission legte den Vorschlag am 28. September 2022 gemeinsam mit der überarbeiteten Produkthaftungsrichtlinie vor, mit der er eng verzahnt war. Während die Produkthaftungsrichtlinie eine verschuldensunabhängige Haftung für fehlerhafte Produkte begründet, sollte die AI Liability Directive das allgemeine, verschuldensabhängige Zivilrecht der Mitgliedstaaten ergänzen – etwa für Schäden durch KI-gestützte Dienstleistungen statt Produkte.

Im Trilog zwischen Parlament, Rat und Kommission kam keine Einigung zustande. Am 11. Februar 2025 listete die Kommission die Richtlinie im Rückzugsteil ihres Arbeitsprogramms 2025. Als Begründung nannte sie fehlende absehbare Einigung unter den Mitgliedstaaten; Befürworter:innen im Parlament sahen dagegen vor allem den Druck der Technologiebranche auf regulatorische Vereinfachung als eigentlichen Grund.

Kontroversen und Kritik

Die Berichterstatterin Kim van Sparrentak (Grüne) und der Schattenberichterstatter Brando Benifei (S&D) kritisierten den Rückzug als Rückschlag für den europäischen Gestaltungsanspruch bei KI-Governance. Der Europaabgeordnete Axel Voss warnte vor einem „Wildwestzustand” bei der KI-Haftung, da nun kein EU-weit einheitlicher Rahmen für zivilrechtliche Ansprüche gegen KI-Betreiber existiert.

Stand 2025/2026

Ohne die Richtlinie richtet sich die zivilrechtliche Haftung für KI-bedingte Schäden weiterhin nach dem uneinheitlichen nationalen Recht der Mitgliedstaaten – ergänzt allein durch die Produkthaftungsrichtlinie (EU) 2024/2853, die aber nur fehlerhafte Produkte, nicht sämtliche KI-Schadensfälle erfasst.

Verwandte Begriffe

Quellenangaben

  1. Europäische Kommission, 2025. Arbeitsprogramm 2025 – Rückzug anhängiger Vorschläge, 11. Februar 2025.
  2. Bird & Bird LLP, 2025. Proposed EU AI Liability Rules Withdrawn. twobirds.com.
  3. IAPP, 2025. European Commission Withdraws AI Liability Directive from Consideration. iapp.org.
  4. Verfassungsblog, 2025. Anatomy of a Fall: On the Anticipated Withdrawal of the AI Liability Directive. verfassungsblog.de.

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