Die Europarats-KI-Konvention – offiziell das Rahmenübereinkommen des Europarats über Künstliche Intelligenz und Menschenrechte, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit – ist der erste völkerrechtlich verbindliche internationale Vertrag zu Künstlicher Intelligenz. Er wurde am 5. September 2024 zur Unterzeichnung aufgelegt.
Abgrenzung
EU AI Act – gilt nur für die EU-Mitgliedstaaten und regelt technische Konformität und Marktzulassung im Detail; die Europarats-Konvention ist ein völkerrechtlicher Rahmenvertrag mit deutlich größerem geografischen Geltungsbereich, aber allgemeineren, menschenrechtsbasierten Vorgaben.
Zusammenfassung
Der Europarat – mit 46 Mitgliedstaaten deutlich größer als die EU – verabschiedete die Konvention, um auch Staaten außerhalb der EU auf grundlegende menschenrechtliche Standards beim Einsatz von KI-Systemen zu verpflichten. Für Länder wie die Schweiz, die nicht EU-Mitglied sind und damit nicht unter den EU AI Act fallen, ist die Konvention die einzige einschlägige völkerrechtliche Rechtsgrundlage zu KI.
Begriffsgeschichte
Der Europarat legte die Konvention am 5. September 2024 zur Unterzeichnung auf. Die Schweiz unterzeichnete sie am 27. März 2025 in Straßburg durch Bundesrat Albert Rösti; zu diesem Zeitpunkt war sie die 15. Unterzeichnerin.
Bis Mai 2026 stieg die Zahl der Unterzeichnerstaaten auf 46, darunter auch Nicht-Europarats-Mitglieder wie die USA, Japan und Israel sowie – im März 2026 – die EU selbst, nach Zustimmung des Europäischen Parlaments mit 455 zu 101 Stimmen.
Die Konvention tritt gemäß ihrem Artikel völkerrechtlich in Kraft, sobald mindestens fünf Unterzeichnerstaaten, darunter mindestens drei Europarats-Mitgliedstaaten, ihre Zustimmung zur Bindung erklärt haben – drei Monate nach Erreichen dieser Schwelle.
Methodische Grundlagen
Anders als der EU AI Act, der Risikoklassen und technische Konformitätspflichten im Detail regelt, formuliert die Konvention allgemeine menschenrechtliche Prinzipien. Aktivitäten im gesamten Lebenszyklus von KI-Systemen müssen mit Menschenrechten, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit vereinbar sein, zugleich aber technologischen Fortschritt und Innovation nicht behindern.
Wie die konkrete Umsetzung erfolgt, überlässt die Konvention den einzelnen Unterzeichnerstaaten.
Anwendungsfelder
Für die Schweiz bildet die Konvention die Grundlage künftiger nationaler KI-Regulierung; ein Digital Switzerland Advisory Board erarbeitet Umsetzungsmaßnahmen. Für das Vereinigte Königreich, die USA und andere Nicht-EU-Staaten ist sie der einzige internationale Rahmen, der sie überhaupt auf menschenrechtsbasierte KI-Prinzipien verpflichtet.
Kontroversen und Kritik
Kritiker:innen bemängeln, dass die allgemein gehaltenen Prinzipien der Konvention im Vergleich zu den detaillierten technischen Vorgaben des EU AI Act wenig unmittelbare Durchsetzungskraft entfalten und die konkrete Umsetzung vollständig den Unterzeichnerstaaten überlassen bleibt.
Stand 2025/2026
Der Kreis der Unterzeichnerstaaten wuchs bis Mai 2026 auf 46, darunter die EU selbst; ob die für das völkerrechtliche Inkrafttreten nötige Schwelle von fünf Ratifikationen bereits erreicht ist, war zum Stand der Recherche in den verfügbaren Quellen nicht abschließend bestätigt.
Verwandte Begriffe
- EU AI Act – das detailliertere, aber geografisch auf die EU begrenzte Pendant
- KI-Regulierung in den USA – die USA sind Unterzeichnerstaat der Konvention, regulieren KI im Inland aber fragmentiert und ohne horizontales Bundesgesetz
Quellenangaben
- Europarat, 2024. Framework Convention on Artificial Intelligence and Human Rights, Democracy and the Rule of Law, CETS Nr. 225, zur Unterzeichnung aufgelegt 5. September 2024.
- Council of Europe, 2025. Switzerland Signs the Council of Europe’s Global Treaty on AI. coe.int.
- Schweizerischer Bundesrat, 2025. Switzerland Signs Council of Europe Convention on Artificial Intelligence. news.admin.ch.
- Foreign Diplomacy, 2026. EU Ratifies First Binding AI Treaty. foreigndiplomacy.org.