Seit dem 2. August 2026 gilt die Kennzeichnungspflicht für KI-Inhalte. Sechs Fälle aus dem Alltag von Agenturen und Mittelstand zeigen, wo sie greift und wo nicht.
Aktualisiert am 24. September 2026 · Teil 1 der Reihe „KI sicher einführen“
Die KI-Kennzeichnungspflicht aus Artikel 50 der europäischen KI-Verordnung, dem EU AI Act, verpflichtet seit dem 2. August 2026 dazu, KI-Inhalte offenzulegen: Chatbots müssen sich als Maschine zu erkennen geben, Deepfakes und bestimmte KI-generierte Texte werden sichtbar gekennzeichnet, und Anbieter markieren die Ausgaben ihrer Systeme maschinenlesbar.
Dabei fragt die Verordnung nicht, mit welchem Programm ein Bild, ein Video oder ein Text entstanden ist. Sie fragt, ob ein Mensch ihn für echt halten könnte. Mit diesem Maßstab lassen sich die meisten Fälle schnell entscheiden. Sechs typische stehen weiter unten in einer Tabelle.
Was seit dem 2. August 2026 gilt
Die Transparenzpflichten aus Artikel 50 der Verordnung (EU) 2024/1689 gelten seit dem 2. August 2026. Sie betreffen Chatbots, KI-generierte Bilder, Videos und Audio sowie bestimmte KI-generierte Texte.
Der Digital Omnibus, der im Juli 2026 zahlreiche Fristen der Verordnung verschoben hat, hat daran nichts geändert. Eine Übergangsfrist bis zum 2. Dezember 2026 gibt es nur für die maschinenlesbare Markierung durch Anbieter, und nur für Systeme, die schon vor August auf dem Markt waren. Was Sie vor dem Stichtag veröffentlicht haben, müssen Sie nicht nachträglich beschriften.
Verstöße gegen die Kennzeichnungspflicht können mit bis zu 15 Millionen Euro oder 3 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes geahndet werden. Zuständig ist in Deutschland seit dem 29. Juli 2026 die Bundesnetzagentur.
Wer kennzeichnen muss: Anbieter und Betreiber
Die Verordnung verteilt die Kennzeichnung auf zwei Rollen. Ein Anbieter entwickelt ein KI-System oder bringt es unter eigenem Namen auf den Markt. Er muss dafür sorgen, dass Bilder, Töne, Videos und Texte seines Systems maschinenlesbar als künstlich erzeugt oder manipuliert erkennbar sind, etwa über Metadaten oder ein Wasserzeichen.
Ein Betreiber setzt ein fremdes System beruflich ein. Er muss Deepfakes und bestimmte KI-generierte Texte für Menschen sichtbar kennzeichnen. Die meisten Agenturen und Unternehmen sind Betreiber. Für sie gilt deshalb: Metadaten allein reichen nicht, die Kennzeichnung muss lesbar sein. Rein private Nutzung fällt nicht unter die Pflicht, der Firmenauftritt in sozialen Netzwerken dagegen schon.
KI-generierte Bilder: Maßstab ist das Ergebnis
In Schulungen hält sich die Regel, ein mit Gemini bearbeitetes Foto müsse gekennzeichnet werden, dieselbe Änderung in Photoshop dagegen nicht. Daran stimmt nur ein Teil. Klassische Retusche ohne KI fällt tatsächlich nicht unter die KI-Verordnung, weil kein KI-System beteiligt ist. Die generativen Funktionen in Photoshop sind aber selbst KI, Adobe ist für seine Firefly-Modelle Anbieter.
Die Verordnung knüpft deshalb an die Definition des Deepfakes an: ein durch KI erzeugter oder manipulierter Bild-, Ton- oder Videoinhalt, der echten Personen, Gegenständen, Orten oder Ereignissen ähnelt und fälschlich als echt erscheinen würde. Ob das Werkzeug Gemini, Midjourney oder Photoshop heißt, spielt für die Kennzeichnung keine Rolle. Das Werkzeug müssen Sie auch nicht nennen.
Gekennzeichnet wird, was als echt durchgehen würde. Bei Texten zählt, ob ein Mensch dafür geradesteht.
Kennzeichnungspflicht in sechs Fällen aus der Praxis
Einordnung nach Art. 50 und Art. 3 Nr. 60 KI-VO. Ohne Anspruch auf Vollständigkeit.
Wie Sie KI-Inhalte richtig kennzeichnen
Die Kennzeichnung muss klar, unterscheidbar und barrierefrei sein und spätestens beim ersten Kontakt mit dem Inhalt erscheinen. Kleingedrucktes im Impressum erfüllt die Kennzeichnungspflicht nicht. Etwas Eigenes müssen Sie dafür nicht gestalten.
Seit dem 10. Juni 2026 stellt die EU-Kommission eigene Symbole bereit: ein Grundsymbol sowie Varianten für „vollständig KI-generiert“ und „teilweise KI-verändert“, jeweils in vier Darstellungen. Sie gehören zum Verhaltenskodex zur Kennzeichnung KI-generierter Inhalte, den die Kommission am selben Tag veröffentlicht hat.
Symbole und Kodex sind freiwillig, die Kennzeichnung selbst nicht. In den Nutzertests der Kommission verstanden Menschen das Symbol besser, wenn ein kurzer Text wie „KI-verändert“ daneben stand.
Eine Bildunterschrift nach dem Muster der Agenturangaben funktioniert ebenfalls. Für KI-generierte Texte, die gekennzeichnet werden müssen, genügt ein Satz am Anfang, etwa „Dieser Text wurde mit KI erstellt“.
Für Kunst, Satire und offensichtliche Fiktion gilt eine mildere Regel: Dort reicht ein Hinweis, der das Werk nicht beeinträchtigt. Die technische Seite liefern viele Werkzeuge schon mit, etwa über C2PA-Herkunftsdaten. Sie ersetzen den sichtbaren Hinweis aber nicht.
Plattformen gehen weiter als das Gesetz
Spotify zeigt, wohin die Entwicklung läuft. Seit April 2026 markiert der Dienst echte Künstlerinnen und Künstler mit „Verified by Spotify“. Seit August trägt ein Profil das Label „AI Persona“, wenn hinter dem Namen keine reale Person steht. Die Musik solcher Profile landet nicht mehr in Empfehlungen. Das Label beschreibt, wer hinter einem Profil steht, nicht wie die Musik entstanden ist. Ein Gesetz verlangt davon nichts.
Fünf Schritte zur Kennzeichnung
- Listen Sie auf, wo in Ihren Projekten Bilder, Töne, Videos oder Texte mit KI entstehen.
- Klären Sie je Projekt Ihre Rolle: Anbieter, Betreiber oder keins von beiden.
- Prüfen Sie jeden Fall am Maßstab der Tabelle: Würde der Inhalt als echt durchgehen?
- Legen Sie eine einheitliche Form fest, zum Beispiel das EU-Symbol mit kurzem Text.
- Bestimmen Sie, wer Texte redaktionell freigibt, und dokumentieren Sie es.
Kennzeichnen ist Teil dessen, was Ihr Team über KI wissen muss. Was die Verordnung dazu seit dem Omnibus verlangt, steht auf der Seite zur KI-Schulungspflicht.
Quellen
- Verordnung (EU) 2024/1689 (KI-Verordnung), Art. 3 Nr. 60, Art. 50, Art. 99. EUR-Lex.
- Verordnung (EU) 2026/1744 (Digital Omnibus), ABl. L vom 24. Juli 2026. EUR-Lex.
- Europäische Kommission: Code of Practice on marking and labelling of AI-generated content, 10. Juni 2026, und EU Icons for labelling AI-generated content. digital-strategy.ec.europa.eu.
- Gesetz zur Marktüberwachung und Innovationsförderung von künstlicher Intelligenz (KI-MIG), BGBl. 2026 I Nr. 223, in Kraft seit 29. Juli 2026.
- rbb media: KI-generierte Inhalte in Werbespots, 2026.
- Spotify Newsroom: Introducing a New Label for AI-Generated Artist Identities on Spotify, 11. August 2026.
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