Menschliche Aufsicht
Menschliche Aufsicht verlangt, dass Personen KI-Entscheidungen wirksam überwachen können – Pflicht nach Artikel 14 KI-VO, mit bekannten Grenzen.
Übersicht
Menschliche Aufsicht verlangt, dass Personen KI-Entscheidungen wirksam überwachen können – Pflicht nach Artikel 14 KI-VO, mit bekannten Grenzen.
Autonome Waffensysteme wählen Ziele ohne menschliche Entscheidung – die Debatte um ein Verbot, den Kontrolllücken und dem Stand des Völkerrechts.
Ein schwerwiegender Vorfall (Art. 3 Nr. 49 KI-VO) löst eine Meldepflicht binnen 15 Tagen aus – vier Auslöser, von Todesfällen bis zu Grundrechtsverstößen.
Nachgeschalteter Anbieter (Art. 3 Nr. 68 KI-VO) wird, wer ein GPAI-Modell wesentlich verändert – Schwelle: ein Drittel des ursprünglichen Trainingsaufwands.
Das KI-Büro (Art. 3 Nr. 47 KI-VO) ist die zentrale EU-Behörde für GPAI-Modelle – gegründet Januar 2024, operativ seit August 2025, bei der Kommission.
Der Digitale Omnibus vereinfacht seit Juli 2026 EU-AI-Act, DSGVO und weitere Digitalgesetze gleichzeitig – Antwort auf den Vorwurf regulatorischer Überlastung.
Das AI Risk Management Framework (NIST 2023) strukturiert KI-Risikomanagement in vier Funktionen – freiwillig, aber weltweit als Referenzstandard genutzt.
Der Long-Term Benefit Trust ist Anthropics 2023 geschaffene Treuhandstruktur, die unabhängig von Aktionärsinteressen zunehmend Vorstandsmehrheit erhält.
ISO/IEC 42001 ist die 2023 veröffentlichte erste Managementsystemnorm für KI – ein freiwilliger, zertifizierbarer Rahmen für verantwortliche KI-Governance.
Urheberrecht und KI regelt, ob Training mit geschützten Werken erlaubt ist und ob KI-generierte Inhalte selbst schutzfähig sind.