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KI-Büro

Das KI-Büro (Art. 3 Nr. 47 KI-VO, englisch „AI Office”) ist eine am 24. Januar 2024 durch Kommissionsbeschluss eingerichtete, seit dem 2. August 2025 operative Funktionseinheit der Europäischen Kommission, die auf EU-Ebene die Einhaltung der Pflichten für universell einsetzbare KI-Modelle überwacht und durchsetzt.

Zusammenfassung

Anders als die Marktüberwachungsbehörden, die dezentral auf nationaler Ebene für Hochrisiko-Systeme zuständig sind, agiert das KI-Büro zentral auf EU-Ebene. Es konzentriert sich speziell auf universell einsetzbare KI-Modelle (General-Purpose AI, GPAI) – jene Modellklasse, die als Grundlage praktisch aller heutigen großen Sprachmodelle dient.

Begriffsgeschichte

Die Kommission richtete das KI-Büro innerhalb ihrer Generaldirektion Kommunikationsnetze, Inhalte und Technologien (DG CONNECT) noch während der finalen Verhandlungsphase der KI-Verordnung ein, um bei deren Inkrafttreten am 1. August 2024 handlungsfähig zu sein. Die volle operative Aufnahme der Tätigkeit verzögerte sich jedoch bis August 2025, parallel zum gestaffelten Inkrafttreten der einzelnen GPAI-Pflichten selbst.

Methodische Grundlagen

Zu den Kernaufgaben zählen die Entwicklung von Bewertungsmethoden und Benchmarks für GPAI-Modelle, insbesondere für Modelle mit systemischem Risiko, sowie die Untersuchung möglicher Verstöße gegen die Verordnung. Das Büro kann von Anbietern Informationen anfordern, eigene Modellbewertungen durchführen und im Fall festgestellter Verstöße Sanktionen verhängen.

Anwendungsfelder

Das KI-Büro koordinierte maßgeblich die Erarbeitung des freiwilligen GPAI Code of Practice, mit dem Anbieter universell einsetzbarer Modelle ihre Compliance gegenüber der Verordnung nachweisen können, ohne jede Anforderung einzeln formal belegen zu müssen.

Seit dem 2. August 2026 kann das KI-Büro seine Durchsetzungsbefugnisse gegenüber Anbietern universell einsetzbarer Modelle ausüben (Europäische Kommission 2026). Förmliche Auskunftsersuchen verschickte es erstmals am 29. August 2026 (Matheson 2026). Nach Darstellung der Kanzlei Matheson betraf eine erste Gruppe Sicherheit, unabhängige externe Evaluierungen und die Beobachtung von Modellen nach dem Inverkehrbringen. Eine zweite ging an mehr als 30 Anbieter (Matheson 2026), die weder ausführliche Zusammenfassungen ihrer Trainingsinhalte veröffentlicht noch an informellen Compliance-Dialogen mit dem Büro teilgenommen hatten, und verlangte Angaben zur Einhaltung des Urheberrechts. Die Kommission hat die Empfänger nicht öffentlich benannt.

Ende Juli 2026 richtete die Kommission zudem ein Beschwerdetool ein: Natürliche und juristische Personen können darüber nach Artikel 85 Verstöße gegen die Verordnung beim KI-Büro melden, sofern sie KI-Systeme in dessen ausschließlicher Zuständigkeit betreffen. Anders als das Hinweisgebertool ist dieser Weg nicht anonym (Europäische Kommission 2026).

Den Verhaltenskodex zur Transparenz KI-generierter Inhalte, der die Kennzeichnungspflichten nach Artikel 50 konkretisiert, hatten bis Ende Juli 2026 rund 190 Organisationen unterzeichnet (Europäische Kommission 2026). Diese Pflichten gelten seit dem 2. August 2026 für neu in Verkehr gebrachte Systeme; für bereits zuvor angebotene Systeme sind sie auf den 2. Dezember 2026 verschoben.

Kontroversen und Kritik

Kritiker:innen bemängelten die deutliche zeitliche Lücke zwischen der formalen Einrichtung des Büros Anfang 2024 und seiner tatsächlichen operativen Handlungsfähigkeit erst im August 2025, während bereits erste GPAI-Pflichten in Kraft traten.

Andere Stimmen äußerten grundsätzliche Bedenken, ob eine einzelne, bei der Kommission angesiedelte Behörde über ausreichende personelle und technische Kapazitäten verfügt, um die rasant wachsende Zahl leistungsfähiger GPAI-Modelle wirksam zu bewerten und zu überwachen.

Verwandte Begriffe

Quellenangaben

  1. Europäische Kommission, 2024. Kommissionsbeschluss zur Einrichtung des Europäischen Büros für Künstliche Intelligenz. 24. Januar 2024.
  2. Europäische Kommission, 2026. AI Act complaints tool. Europäische Kommission, 31. Juli 2026. digital-strategy.ec.europa.eu/en/policies/ai-act-complaints-tool.
  3. Europäische Kommission, 2026. Commission starts enforcing AI Act rules and new transparency requirements on 2 August. Europäische Kommission, 31. Juli 2026. digital-strategy.ec.europa.eu/en/news/commission-starts-enforcing-ai-act-rules-and-new-transparency-requirements-2-august.
  4. Europäische Kommission, 2026. Strong backing for the Code of Practice on Transparency of AI-generated Content. Europäische Kommission, 31. Juli 2026. digital-strategy.ec.europa.eu/en/news/strong-backing-code-practice-transparency-ai-generated-content.
  5. Europäisches Parlament und Rat, 2024. Verordnung (EU) 2024/1689, Artikel 3 Nummer 47, Artikel 85. Amtsblatt der Europäischen Union, 12. Juli 2024.
  6. Matheson, 2026. The European Commission’s first use of EU AI Act investigatory powers. Matheson LLP, 25. September 2026. matheson.com/insights/the-european-commissions-first-use-of-ai-act-enforcement-powers/.

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