Der AI Pact ist ein von der Europäischen Kommission getragener freiwilliger Rahmen, mit dem sich Unternehmen bereits vor Ablauf der Übergangsfristen der KI-Verordnung öffentlich zu deren Pflichten bekennen können.
Zusammenfassung
Anders als der später verhandelte General-Purpose AI Code of Practice, der ausschließlich Anbieter universell einsetzbarer Modelle adressiert, richtet sich der AI Pact an ein breiteres Publikum aus Anbietern und Betreibern von KI-Systemen jeder Art. Die Teilnahme bleibt rechtlich unverbindlich – wer einer Selbstverpflichtung nicht nachkommt, riskiert keine Sanktion nach der Verordnung, sondern höchstens einen Reputationsschaden.
Begriffsgeschichte
Die Idee reicht in den Mai 2023 zurück: Kommissar Thierry Breton vereinbarte mit Google-CEO Sundar Pichai, gemeinsam mit großen und kleinen Anbietern an einem freiwilligen „Pakt” zu arbeiten. Er sollte Grundsätze der KI-Verordnung schon vor deren Verabschiedung in die Praxis bringen.
Konkrete Gestalt gewann das Vorhaben erst später: Im Mai 2024, kurz vor der Europawahl, rief die Kommission Unternehmen förmlich dazu auf, sich der Initiative anzuschließen.
Am 25. September 2024 feierte die Kommission in Brüssel die ersten Unterzeichner: über 100 Unternehmen aus Sektoren wie IT, Telekommunikation, Gesundheitswesen, Banken, Automobilindustrie und Luftfahrt hatten zu diesem Zeitpunkt Selbstverpflichtungen unterschrieben, darunter Amazon, Google, Microsoft und IBM.
Apple und Meta gehörten ausdrücklich nicht dazu. Die Liste der Unterzeichner wächst seither fortlaufend; im Dezember 2025 zog die Kommission zum einjährigen Bestehen eine Zwischenbilanz und berichtete, viele Unternehmen seien über ihre ursprünglichen Zusagen bereits hinausgegangen.
Methodische Grundlagen
Der AI Pact gliedert sich in zwei Säulen. Pillar I steht allen Interessengruppen offen – Unternehmen ebenso wie Nichtregierungsorganisationen, Wissenschaft oder Behörden – und dient dem Wissensaustausch: Das KI-Büro organisiert Webinare und Netzwerktreffen, in denen Teilnehmende Erfahrungen zur Auslegung der Verordnung teilen, ohne dass daraus konkrete Zusagen entstehen.
Pillar II verlangt mehr: Anbieter und Betreiber können hier eine öffentliche Selbstverpflichtungserklärung unterzeichnen. Sie legt mindestens drei organisatorische Kernmaßnahmen fest – eine Governance-Strategie für den Einsatz von KI im eigenen Haus, die frühzeitige Identifikation von Systemen, die künftig als Hochrisiko-KI-Systeme gelten könnten, sowie Maßnahmen zur KI-Kompetenz der eigenen Belegschaft.
Diese Pflichten überschneiden sich mit dem, was die Verordnung ohnehin vorschreibt, werden aber vorgezogen: Ein Unternehmen erklärt öffentlich, bestimmte Vorkehrungen schon zu treffen, bevor die entsprechenden Artikel der Verordnung überhaupt anwendbar sind.
Koordiniert wird der gesamte Pakt vom KI-Büro, das die Selbstverpflichtungserklärungen entgegennimmt, veröffentlicht und die Fortschrittsberichte der Unterzeichner sammelt.
Anwendungsfelder
In der Praxis nutzen die meisten Pillar-II-Unterzeichner die Selbstverpflichtung, um bereits bestehende interne Prozesse öffentlich sichtbar zu machen: ein Ausschuss für KI-Governance, eine Liste eingesetzter Systeme mit vorläufiger Risikoeinstufung, ein Schulungsprogramm für Mitarbeitende.
Für kleinere Anbieter dient die Teilnahme häufig auch als Signal gegenüber Kund:innen und Investor:innen, dass man die kommenden Pflichten der Verordnung ernst nimmt, ohne bereits über die internen Kapazitäten einer vollständigen Konformitätsbewertung zu verfügen.
Für die Kommission wiederum liefert der Pakt einen frühen Einblick in typische Umsetzungsprobleme, lange bevor die jeweiligen Artikel der Verordnung scharf gestellt werden – Erkenntnisse, die in die Leitlinien und Auslegungshilfen einfließen, mit denen das KI-Büro die spätere Durchsetzung vorbereitet.
Kontroversen und Kritik
Der zentrale Einwand betrifft die fehlende Verbindlichkeit: Da der AI Pact außerhalb der Verordnung selbst steht, lässt sich eine gebrochene Zusage nicht durchsetzen. Kritiker:innen sahen darin die Gefahr eines „AI-Washing” – Unternehmen könnten sich mit wohlklingenden Selbstverpflichtungen öffentlich profilieren, ohne dass eine externe Stelle die tatsächliche Umsetzung prüft.
Hinzu kommt eine ungleiche Beteiligung. Während praktisch alle großen US-amerikanischen KI-Anbieter frühzeitig unterzeichneten, verweigerten sich ausgerechnet Apple und Meta der Initiative – ein Signal, dass selbst ein unverbindlicher Rahmen von einzelnen Großanbietern als zu riskant eingeschätzt wird.
Für kleinere Unternehmen und Start-ups wiederum bedeutet die Teilnahme zusätzlichen administrativen Aufwand, ohne dass ihnen daraus ein rechtlich abgesicherter Vorteil gegenüber der Aufsicht erwächst. Beim GPAI Code of Practice ist das anders: Seine Unterzeichnung erleichtert die Nachweispflicht gegenüber dem KI-Büro konkret.
Auch die Reichweite des Instruments bleibt begrenzt: Da die Liste der Unterzeichner freiwillig geführt wird und die Kommission selbst einräumt, dass nicht alle Zusagen sofort erfasst werden, lässt sich der tatsächliche Umsetzungsstand von außen kaum überprüfen. Der Pakt beruht damit letztlich auf Selbstauskunft – ein Muster, das sich in ähnlicher Form bereits beim GPAI Code of Practice zeigte.
Verwandte Begriffe
- Hochrisiko-KI-System – die Systemkategorie, deren frühzeitige Identifikation Pillar II von Unterzeichnern verlangt
- Marktüberwachungsbehörde (KI-VO) – die Instanz, deren spätere verbindliche Kontrolle der Pakt lediglich vorwegnimmt
- Digitaler Omnibus – spätere Vereinfachungsinitiative, die denselben Vorwurf regulatorischer Überlastung adressiert, den Kritiker:innen schon dem Pakt machten
Quellenangaben
- Europäische Kommission, 2024. AI Pact. Digital Strategy, digital-strategy.ec.europa.eu/en/policies/ai-pact.
- Europäische Kommission, 2024. Over a Hundred Companies Sign EU AI Pact Pledges to Drive Trustworthy AI Ahead of Legal Deadline. Pressemitteilung IP/24/4864, 25. September 2024.
- eucrim, 2024. Over 100 Companies Commit to EU AI Pact. eucrim.eu/news/over-100-companies-commit-to-eu-ai-pact/.