Betreiber (KI-VO)
Betreiber ist, wer ein KI-System im eigenen Betrieb einsetzt – die mit Abstand größte Zielgruppe der KI-Verordnung, ohne Größen- oder Rechtsformschwelle.
Übersicht
Betreiber ist, wer ein KI-System im eigenen Betrieb einsetzt – die mit Abstand größte Zielgruppe der KI-Verordnung, ohne Größen- oder Rechtsformschwelle.
Anbieter ist die zentrale Rolle der KI-Verordnung: wer ein KI-System entwickelt und unter eigenem Namen vermarktet, trägt fast alle Pflichten – auch ungewollt.
Die Begriffsbestimmungen der KI-Verordnung (Artikel 3) sind 68 Legaldefinitionen – von KI-System bis Deep Fake, teils aus DSGVO oder Produktrecht übernommen.
GPAI mit systemischem Risiko: die verschärfte EU-AI-Act-Pflicht für die stärksten Modelle – meist ausgelöst durch eine Rechenschwelle, nicht geprüfte Fähigkeit.
Der General-Purpose AI Code of Practice ist der freiwillige EU-Kodex von 2025 – Google zeichnete mit Vorbehalt, xAI nur zur Hälfte, Meta gar nicht.
Wasserzeichen markieren KI-Ausgaben beim Erzeugen statt sie nachträglich zu erkennen – SynthID, das Verfahren dahinter und warum es bei Text an Grenzen stößt.
C2PA ist der Standard für Herkunftsangaben in Mediendateien – 2021 von Adobe, BBC, Intel und Microsoft gegründet, heute ein Weg zur AI-Act-Kennzeichnung.
Governance, Risk and Compliance verbindet Unternehmensführung, Risikomanagement und Regelkonformität – der organisatorische Rahmen für KI-Governance.
Der EU AI Act ist der erste umfassende KI-Rechtsrahmen weltweit: risikobasierter Ansatz, Pflichten für General-Purpose-Modelle, Streit um die Fristen.