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CEN und CENELEC

CEN und CENELEC sind das Europäische Komitee für Normung und das Europäische Komitee für elektrotechnische Normung – zwei private, gemeinnützige Organisationen, deren gemeinsames Management-Zentrum in Brüssel sitzt. Zusammen mit ETSI sind sie die Organisationen, die EU und EFTA offiziell als zuständig für freiwillige europäische Normen anerkennen. Für die KI-Verordnung erarbeiten sie die Normen über ihr gemeinsames Komitee JTC 21.

Zusammenfassung

CEN ist nach eigener Darstellung ein Verband, der die nationalen Normungsinstitute von 34 europäischen Ländern vereint. CENELEC bringt entsprechend die nationalen elektrotechnischen Komitees von 34 Ländern zusammen. Die nationalen Mitglieder sind die letzten Entscheider in beiden Organisationen. CEN deckt ein breites Feld ab, darunter Bau, Maschinen, Gesundheit und Informationstechnik. CENELEC arbeitet an Normen der Elektrotechnik.

Beide Organisationen sind Teil des europäischen Normungssystems. Dieses beruht auf einer Zusammenarbeit von Staat und Wirtschaft: Die Kommission formuliert gesetzliche Ziele, die Normungsorganisationen füllen sie technisch aus. Die Anwendung der Normen bleibt freiwillig. Wer eine harmonisierte Norm einhält, gilt als konform mit den gesetzlichen Anforderungen, die sie abdeckt.

Für künstliche Intelligenz hat das Gewicht, seit die KI-Verordnung Normen als Weg zum Nachweis der Konformität vorsieht. Die Kommission hat CEN und CENELEC beauftragt, die Normen für Hochrisiko-KI-Systeme zu schreiben. Die erste fertige Norm, EN 18286, erschien im Juli 2026.

Abgrenzung

ETSI – das Europäische Institut für Telekommunikationsnormen ist die dritte europäische Normungsorganisation. Das KI-Komitee JTC 21 ist dagegen ein gemeinsames Komitee von CEN und CENELEC allein.

ISO und IEC – die Internationale Organisation für Normung und die Internationale Elektrotechnische Kommission sind weltweite Organisationen. Ihre Normen haben in der EU von sich aus keine Rechtswirkung. CEN und CENELEC können sie übernehmen und zu europäischen Normen machen.

Begriffsgeschichte

1960

Nach Angaben von CEN und CENELEC vereinbarten am 10. Juni 1960 Vertreter von ISO- und IEC-Mitgliedern aus der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und den EFTA-Staaten, zwei europäische Normungsorganisationen zu schaffen: CEN und CENEL, später CENELEC.

1973

CENELEC entstand nach eigener Darstellung aus dem Zusammenschluss der Vorgängerorganisationen CENELCOM und CENEL.

1984

Am 13. November 1984 einigten sich Kommission und beide Organisationen auf allgemeine Leitlinien der Zusammenarbeit. Sie erkannten erstmals an, dass Normen die Politik und Gesetzgebung unterstützen können.

1991

Im Juni 1991 erschien das Wiener Abkommen, das die technische Zusammenarbeit zwischen ISO und CEN regelt. Es soll Doppelarbeit vermeiden; neue Normungsvorhaben werden gemeinsam geplant. Parallel dazu verabredeten IEC und CENELEC im Lugano-Abkommen eine gemeinsame Planung und paralleles Abstimmen. Das Abkommen wurde am 14. Oktober 2016 als Frankfurter Vereinbarung erneuert.

2003 und 2012 – Am 28. März 2003 unterzeichneten CEN, CENELEC und ETSI mit Kommission und EFTA ein Grundlagenabkommen. Am 25. Oktober 2012 folgte die Verordnung (EU) Nr. 1025/2012 über die europäische Normung. Sie regelt die Zusammenarbeit zwischen den Normungsorganisationen und der Union bei Normen zur Unterstützung von EU-Recht.

Methodische Grundlagen

Die europäische Normung ist ein Konsensverfahren. Nach Darstellung von CEN und CENELEC sind Industrie, öffentliche Stellen, Wissenschaft sowie Verbraucher-, Umwelt- und Arbeitnehmerorganisationen beteiligt. Die nationalen Mitglieder entscheiden am Ende.

Für Normen, die ein Gesetz stützen, gilt ein eigener Weg.

Die Kommission schickt zunächst einen Entwurf des Normungsauftrags an die Organisationen, die ihn prüfen und Änderungen vorschlagen. Dann reicht die Kommission den Auftrag formell ein. Das Technische Präsidium von CEN oder CENELEC entscheidet, ob es ihn annimmt, mit oder ohne Einschränkungen. Die Kommission bewertet die fertige Norm anschließend selbst und veröffentlicht erst dann ihre Fundstelle im Amtsblatt.

Zusammenarbeit mit der internationalen Ebene gehört zum System. Beide Organisationen übernehmen international bereits vorhandene Normen, wenn diese europäischen Anforderungen genügen. Der Normungsauftrag für die KI-Verordnung schränkt das ein: Harmonisierte Normen sollen nicht auf ISO- oder IEC-Normen beruhen, solange ihre Vereinbarkeit mit Zweck und Ansatz der Verordnung nicht gesichert ist.

Anwendungsfelder

Produktrecht. Nach Angaben der Organisationen dient rund ein Drittel der europäischen Normen unmittelbar EU-Richtlinien und liefert eine Konformitätsvermutung. Das System des „neuen Ansatzes“ trägt auch die CE-Kennzeichnung.

Künstliche Intelligenz. Die Kommission hat zehn Themenfelder für KI-Normen benannt: Risikomanagement, Daten-Governance und Datenqualität, Aufzeichnung, Transparenz, menschliche Aufsicht, Genauigkeit, Robustheit, Cybersicherheit, Qualitätsmanagement und Konformitätsbewertung.

Der Auftrag dazu ist der Durchführungsbeschluss C(2025) 3871 vom 23. Juni 2025. Er ersetzt den Auftrag vom 22. Mai 2023 und setzte für die Entwürfe eine Frist bis 31. August 2025. Er läuft am 28. Februar 2027 aus. Die Organisationen müssen der Kommission alle drei Monate berichten.

Das Komitee JTC 21

Das gemeinsame Technische Komitee 21 „Artificial Intelligence“ wurde nach eigenen Angaben am 1. Juni 2021 von CEN und CENELEC eingerichtet, gestützt auf die Empfehlungen einer Focus Group. Sein Sekretariat führt das dänische Normungsinstitut DS. Das Komitee führt nach Angaben seiner Website mehr als 300 Fachleute aus 20 europäischen Ländern zusammen, die über ihre nationalen Normungsorganisationen entsandt werden.

Es gibt fünf Arbeitsgruppen: strategische Beratung, betriebliche Aspekte, technische Aspekte, grundlegende und gesellschaftliche Aspekte sowie gemeinsame Normung zur Cybersicherheit von KI-Systemen. Das Komitee übernimmt zudem internationale Normen, etwa aus dem ISO/IEC-Ausschuss SC 42, und entwickelt eigene Normen, die europäische Gesetzgebung und Werte stützen sollen.

Kontroversen und Kritik

Verzögerung. Die Frist des Auftrags vom Juni 2025 endete am 31. August 2025. Die erste fertige KI-Norm erschien erst im Juli 2026. Der Beschluss von 2025 ersetzte den Auftrag von 2023, die Arbeit war bis dahin noch nicht abgeschlossen.

Private Normsetzung für öffentliches Recht. CEN und CENELEC beschreiben sich selbst als private Organisationen, deren Normen das Recht konkretisieren. Welche Folgen das für Grundrechte und demokratische Kontrolle hat, behandelt der Artikel zur harmonisierten Norm, dort auch die Frage des Zugangs und der Kosten.

Stand 2025/2026

Am 30. Oktober 2025 trat nach Angaben der Kommission prEN 18286 als erste harmonisierte KI-Norm in die öffentliche Umfrage ein. Im Juli 2026 meldete CEN-CENELEC die Veröffentlichung von EN 18286:2026. Die Norm betrifft das Qualitätsmanagementsystem für Anbieter von KI-Systemen und stützt die Anforderungen nach Art. 17 der KI-Verordnung. CEN-CENELEC bezeichnet sie als die erste harmonisierte europäische Norm für die Zwecke der KI-Verordnung.

Eine Veröffentlichung der Fundstelle im Amtsblatt, ab der die Rechtsvermutung gilt, ist in den hier herangezogenen Quellen nicht belegt.

Die Kommission hatte im Vorschlag zum Digitalen Omnibus vom 19. November 2025 vorgesehen, den Geltungsbeginn der Hochrisiko-Regeln an die Verfügbarkeit von Hilfsmitteln wie Normen zu koppeln.

Beschlossen wurde das nicht: Die Verordnung (EU) 2026/1744, seit dem 27. Juli 2026 in Kraft, nennt feste Termine, den 2. Dezember 2027 für Systeme nach Anhang III und den 2. August 2028 für Systeme nach Anhang I. Sie gelten unabhängig davon, ob die Normen vorliegen. Siehe dazu Digitaler Omnibus.

Verwandte Begriffe

Quellenangaben

  1. CEN-CENELEC. CEN and CENELEC. cencenelec.eu, Abschnitt „European Standardization“.
  2. CEN-CENELEC. About CEN. cencenelec.eu.
  3. CEN-CENELEC. About CENELEC. cencenelec.eu.
  4. CEN-CENELEC. CEN and ISO Cooperation – The Vienna Agreement. cencenelec.eu.
  5. CEN-CENELEC, 2023. CEN and CENELEC celebrates Europe Day: a look back at the shared history of the European Union and European Standardization. cencenelec.eu, 9. Mai 2023.
  6. CEN-CENELEC. The Management Centre. cencenelec.eu.
  7. CEN-CENELEC JTC 21. About the Joint Technical Committee. jtc21.eu.
  8. CEN-CENELEC, 2026. EN 18286 in the Spotlight: Supporting Compliance with the AI Act. cencenelec.eu, 30./31. Juli 2026.
  9. Europäische Kommission, 2025. Durchführungsbeschluss C(2025) 3871 über einen Normungsauftrag an CEN und CENELEC zu Hochrisiko-KI-Systemen zur Unterstützung der Verordnung (EU) 2024/1689. 23. Juni 2025.
  10. Europäische Kommission. Standardisation of the AI Act. Shaping Europe’s digital future, digital-strategy.ec.europa.eu. Die Seite beschreibt den Omnibus-Vorschlag, nicht den beschlossenen Text.
  11. Europäisches Parlament und Rat, 2026. Verordnung (EU) 2026/1744 zur Änderung der Verordnung (EU) 2024/1689, Änderung von Art. 113. Amtsblatt der Europäischen Union, in Kraft getreten am 27. Juli 2026.

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